Aktuelles
Oktober 2011
Im Rahmen unseres ganzheitlichen Betreuungsansatzes bieten wir Ihnen auch im Bereich der Wirtschaftsprüfung ein umfassendes Dienstleistungsangebot, das wir im Netzwerk nun über unsere angegliederte ReweCon Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anbieten.
Neben kommunalen Prüfungsleistungen und freiwilligen Prüfungsleistungen für die Privatwirtschaft erfolgen auch klassische Vorbehaltsaufgaben, wie gesetzliche Pflichtprüfungen, im ReweCon Netzwerk durch die ReweCon Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Februar 2011
Die verstärkten Beratungsaktivitäten von ReweCon in Hessen erfordern örtliche Nähe. Eine weitere Niederlassung in Frankfurt ist daher ein notwendiger Schritt für kurze Wege zu unseren Mandanten und den Ausbau unserer regionalen Präsenz.
Wir hoffen, dass Sie unseren neuen Standort ebenso gut aufnehmen, wie unsere Hauptniederlassung in Ludwigsburg und freuen uns, Sie zukünftig bei weiteren Informationsveranstaltungen und Workshops in Frankfurt begrüßen zu dürfen.
Juni 2010
Mit dem Urteil vom 11.3.2010 hat der VGH Baden-Württemberg die Auffassung vertreten, dass zukünftig die Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Abwassergebühr für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung gegen den Gleichheitssatz sowie das Äquivalenzprinzip verstößt. An seiner bisherigen abweichenden Rechtsprechung hält der Verwaltungsgerichtshof somit nicht mehr fest.
Mangels Übergangsfristen stehen Kommunen nun vor der Herausforderung zeitnah (bereits im Gebührenjahr 2010) die getrennte Abwassergebühr einzuführen, da eine Abrechnung auf Basis des bisherigen Einheitsmaßstabs rechtswidrig wäre und Widersprüche der Gebührenschuldner zur Folge hätte. Auch Vorauszahlungen für 2011 wären bei unveränderter Sachlage angreifbar.
Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs haben wir unterschiedliche Konzepte entwickelt, die wir Ihnen gerne kurzfristig vorstellen. Sprechen Sie uns an.

