Änderung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung

Veröffentlicht am 7. Januar 2012 in Steuerberatung

Zum 01. Januar 2012 wurde die Umsatzsteuerdurchführungsverordnung geändert.  Besonders betroffen sind dadurch die Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen und Exporte ins Drittland.

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen kann künftig der erforderliche Belegnachweis ausschließlich durch eine Bestätigung des Abnehmers, die sogenannte “Gelangensbestätigung” geführt werden. Für klarstellende Detailfragen wird ein Erlass des Bundesfinanzministeriums erwartet.

Aufgrund des großen Umstellungsaufwandes, für Verwaltung und Steuerpflichtige gleichermaßen, hat die Finanzverwaltung eine Übergangsfrist bis 31. März 2012 eingeräumt, in der die Belegnachweise noch wie bisher geführt werden dürfen.

Für weitere Fragen zur Vorbereitung Ihres Unternehmens bei der Umsetzuing der gesetzlichen Änderungen stehen wir Ihnen gerne über unser Kontaktformular zur Verfügung oder sprechen Sie uns einfach an!

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